Die Abmahnung eines Mitbewerbers wegen eines Wettbewerbsverstoßes ist mit einer Geschäftsführung ohne Auftrag vergleichbar und daher eine umsatzsteuerpflichtige Leistung. weiter
Die EU-Kommission arbeitet an einer Überarbeitung und Modernisierung des Mehrwertsteuersystems und hat den Mitgliedsstaaten ihre Änderungsvorschläge vorgelegt. weiter
Dass für E-Books ein höherer Steuersatz gilt als für gedruckte Bücher, hält der Europäische Gerichtshof für eine zulässige Folge der Regelungen für den elektronischen Handel. weiter
Das Finanzgericht Münster meint, dass die Steuerschuldnerschaft eines Bauträgers auch ohne Rückzahlung der Umsatzsteuer entfallen kann, wenn der Bauträger keine anderen Umsätze getätigt hat, die eine Umsatzsteuerschuld begründen. weiter