Eine mehrfache Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung durch Verteilung der Geschäftstätigkeit auf mehrere unabhängige Gesellschaften ist nicht möglich. weiter
Ob ein Luxussportwagen noch als Firmenwagen durchgeht oder als unangemessener Repräsentationsaufwand gilt, bei dem der Vorsteuerabzug ausgeschlossen ist, hängt sehr vom Einzelfall ab. weiter