|

|
GmbH-Ratgeber
GmbH-Geschäftsführer müssen beachten, dass sie in Gesellschafterversammlungen nicht in eigener Sache abstimmen können. weiter
Fahrtkosten eines Gesellschafters können nur in Ausnahmefällen als Werbungskosten abgesetzt werden. weiter
Eine klare Vereinbarung von Tantiemen an den Geschäftsführer einer GmbH stellt keine verdeckte Gewinnausschüttung dar. weiter
Die fristlose Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers hat keine Abmahnung zur Voraussetzung. Die fristlose Kündigung ist dann gerechtfertigt, wenn es der GmbH unzumutbar ist, den Anstellungsvertrag bis zu seinem Ende fortbestehen zu lassen. weiter
Kapitalgesellschaften sollten den Anfall von Steuerzinsen vermeiden, da diese nicht abzugsfähig sind. weiter
Die Übernahme von Reparaturkosten für einen Motorschaden, der während einer Dienstreise des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH mit seinem eigenen Wagen eingetreten ist, stellt eine verdeckte Gewinnausschüttung dar. weiter
Inhaltsübersicht Zurück
|

|
|