Personal, Arbeit und Soziales

Die gleitende Arbeitszeit ist in vielen Betrieben verbreitet, aber es gibt auch andere Arbeitszeitmodelle. weiter
Das Arbeitszeugnis muss nicht unbedingt vom Geschäftsführer oder Unternehmer unterschrieben werden. Auch ein Vorgesetzter kann die Unterschrift leisten. weiter
Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht für Kleinbetriebe gilt, muss der Arbeitgeber trotzdem Rücksicht auf die Belange seiner Mitarbeiter nehmen. weiter
Das Programm Netto-Klick hilft Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen von Teilzeitarbeit. weiter
Das 13. Monatsgehalt ist eine Sonderzahlung, die von der Arbeitsleistung abhängt. Einem Mitarbeiter, der längere Zeit krank ist, kann diese Zusatzleistung also gekürzt werden. weiter
Die Reinigung der Arbeitskleidung muss der Arbeitgeber bezahlen, die Kleidung selbst meist der Arbeitnehmer. weiter
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