Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Zuschuss des Arbeitgebers für ein häusliches Arbeitszimmer

Damit ein Arbeitgeberzuschuss für ein häusliches Arbeitszimmer als Mietzahlung anerkannt wird, ist ein individueller Mietvertrag erforderlich.

Der Werbungskostenabzug für ein häusliches Arbeitszimmer wurde deutlich eingeschränkt. Dass der Arbeitnehmer sein Arbeitszimmer an den Arbeitgeber vermietet und die Kosten stattdessen bei den Mieteinkünften abzieht, ist dagegen von der Rechtsprechung anerkannt. Allerdings setzt die Anerkennung nicht nur voraus, dass die Vermietung im überwiegend betrieblichen Interesse erfolgt. Es ist außerdem ein individueller Mietvertrag notwendig, damit das Nutzungsentgelt den Mieteinnahmen zugeordnet werden kann.

Erfolgt die Zahlung lediglich aufgrund einer allgemeinen Betriebsvereinbarung, liegen keine Mieteinnahmen vor, und damit ist auch kein Werbungskostenabzug aus Vermietung und Verpachtung möglich. Es bleibt dann wiederum nur der Werbungskostenabzug beim Arbeitslohn, der aber voraussetzt, dass im häuslichen Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit liegt.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.