Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Variable Vergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers

Eine variable Vergütung zusätzlich zum Festgehalt hat den Charakter einer Umsatztantieme und ist damit in der Regel eine verdeckte Gewinnausschüttung.

Eine zusätzlich zum Festgehalt gewährte variable Vergütung, nach der dem Gesellschafter-Geschäftsführer für jeden abgerechneten Beratungstag ein Vergütungsanteil zusteht, entspricht einer Umsatztantieme. Damit ist sie nach Ansicht des Finanzgerichts Köln nur dann anzuerkennen, wenn dafür im Ausnahmefall besondere Gründe vorliegen, beispielsweise wenn sie nur während einer Aufbauphase gezahlt wird, in der erfahrungsgemäß niedrigere Gewinne anfallen und eine Gewinntantieme damit nicht leistungssteigernd wirkt. Andernfalls liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung vor.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.