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Umsatzsteuer-Vorauszahlung als regelmäßige Ausgabe

Einnahmen-Überschuss-Rechner können die im Januar gezahlte Umsatzsteuer-Vorauszahlung für Dezember als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe dem Vorjahr zuordnen.

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine für das vorangegangene Kalenderjahr geschuldete und zu Beginn des Folgejahres entrichtete Umsatzsteuer-Vorauszahlung bei Einnahme-Überschuss-Rechnern als regelmäßig wiederkehrende Ausgabe noch im Vorjahr abziehbar ist. Er begründet dies damit, dass die Wiederholung von vornherein feststeht, da der Zahlungs- und Fälligkeitstermin gesetzlich geregelt ist.

Es spielt keine Rolle, dass bei der Umsatzsteuer-Voranmeldung nicht nur Vorauszahlungen, sondern gelegentlich auch Null-Festsetzungen oder Erstattungen entstehen. Der Bundesfinanzhof hat sich damit von seiner bisherigen Rechtsprechung abgewendet, wonach der öffentlich-rechtliche Charakter der Umsatzsteuer ihrer Berücksichtigung als wiederkehrende Ausgabe entgegensteht.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.