Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Verdeckte Gewinnausschüttung bei überhöhtem Grundstückspreis

Der überteuerte Kauf eines Grundstücks vom Gesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Ein überhöhter Kaufpreis für den Erwerb eines Grundstücks von einem Gesellschafter kann grundsätzlich zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen. Dies ist dann der Fall, wenn der objektive Wert des Grundstücks deutlich niedriger als der Kaufpreis liegt, sich keine sachlichen Gründe für den abweichenden Kaufpreis finden lassen und davon auszugehen ist, dass die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zugewendet hat, den sie bei der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.