Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Altersvorsorge-Pfändungsschutz für Selbstständige

Nun geniest auch die Altersvorsorge von Selbstständigen Pfändungsschutz, der dem von gesetzlich Versicherten vergleichbar ist.

Der Bundestag hat am 14. Dezember 2006 das Gesetz zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge abschließend beraten. Durch dieses Gesetz wird die Altersvorsorge Selbstständiger in gleicher Weise vor dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger geschützt wie der Rentenanspruch abhängig Beschäftigter. Bisher genießen die Einkünfte Selbstständiger keinen Pfändungsschutz und unterliegen somit uneingeschränkt der Vollstreckung. In einem ersten Schritt sollen Lebensversicherungen und private Rentenversicherungen gegen einen schrankenlosen Vollstreckungszugriff abgesichert werden. Das Gesetz ist hier allerdings so offen formuliert, dass auch andere Geldanlagen abgedeckt werden können, die der Altersvorsorge dienen. Es wird nicht nur das anzusparende Vorsorgekapital, sondern auch die zu zahlende Rentenleistung in gleicher Weise geschützt, wie das bei Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung der Fall ist. Der Pfändungsschutz gilt nur für solches Vorsorgekapital, das von dem Berechtigten unwiderruflich in seine Altersvorsorge eingezahlt wurde.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.