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Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer erfolglos

Die Verfassungsbeschwerde gegen Grundsteuer auf ertragslose Grundstücke wurde nicht zur Entscheidung angenommen.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung der Grundsteuer bei ertraglosen Grundstücken nicht zur Entscheidung angenommen. Widersprüche und Einsprüche gegen Grundsteuer- und Einheitswertbescheide sowie Anträge auf Herabsetzung oder Aufhebung des Grundsteuermessbetrags, die sich ausschließlich auf dieses Verfahren stützen, werden jetzt abschlägig beschieden. Dagegen ist weiterhin eine Verfassungsbeschwerde anhängig, die sich gegen die Grundsteuer auf selbstgenutztes Wohneigentum richtet. In diesem Punkt steht eine Entscheidung also noch aus.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.