Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Gewinngrenze für die Nutzung des Investitionsabzugsbetrags

Die Gewinngrenze für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrags bezieht sich auf den steuerlichen Gewinn, der auch außerbilanzielle Hinzurechnungen umfassen kann.

Nur wenn der Gewinn die im Gesetz festgelegte Grenze von derzeit 200.000 Euro nicht überschreitet kann der Investitionsabzugsbetrag in Anspruch genommen werden. Wie der Begriff "Gewinn" in diesem Zusammenhang zu verstehen ist, hat nun der Bundesfinanzhof entschieden. Laut dem Urteil ist darunter der steuerliche Gewinn zu verstehen. Bei der Prüfung, ob die Gewinngrenze überschritten wird, sind deshalb auch außerbilanzielle Korrekturen zu berücksichtigen. Das betrifft somit auch die Gewerbesteuer, die nicht mehr als Betriebsausgabe abziehbar ist und damit dem bilanziellen Gewinn hinzuzurechnen ist.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.