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Mindestlohn und Minijobgrenze steigen 2026

Zum 1. Januar 2026 wird der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde angehoben, wodurch auch die Minijobgrenze auf 603 Euro im Monat steigt.

Die Bundesregierung ist der Empfehlung der Mindestlohnkommission gefolgt und hat eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2026 von derzeit 12,82 Euro pro Stunde auf dann 13,90 Euro pro Stunde beschlossen. Die "Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung" enthält neben der Anpassung für 2026 eine weitere Erhöhung zum 1. Januar 2027 auf 14,60 Euro pro Stunde, die ebenfalls auf dem Beschluss der Mindestlohnkommission beruht. Der Mindestlohn steigt damit 2026 um 8,42 % und im Folgejahr um weitere 5,04 % - insgesamt also um 13,88 %.

Da die Minijobgrenze seit 2023 an die Höhe des gesetzlichen Mindestlohns gekoppelt ist, steigt diese ebenfalls zum Jahreswechsel. Diese Regelung soll verhindern, dass Minijobber, die zum Mindestlohn arbeiten, mit jeder Erhöhung ihre Arbeitszeit reduzieren müssen, um weiterhin versicherungsfrei zu bleiben. Die nun beschlossene Anhebung des Mindestlohns führt deshalb dazu, dass die Minijobgrenze ab 2026 von derzeit 556 Euro um 47 Euro auf dann 603 Euro pro Monat steigt. Die Jahresentgeltgrenze beträgt dann 7.236 Euro statt der 2025 gültigen Grenze von 6.672 Euro.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.