Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen in 2025

Die neuen Pauschbeträge für Sachentnahmen für das Jahr 2025 stehen fest und fallen um rund 3 - 4 % höher aus als in 2024.

Das Bundesfinanzministerium hat im Januar die für das Jahr 2025 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben bekannt gegeben, wie Sachentnahmen für den Eigenverbrauch auch genannt werden. Die Pauschbeträge werden jedes Jahr neu festgesetzt und dabei an die Preisentwicklung für Nahrungsmittel und Getränke angepasst. Mit den Pauschbeträgen können Warenentnahmen für den Eigenverbrauch monatlich pauschal erfasst werden, was gegenüber der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen eine deutliche Erleichterung darstellt, allerdings auch zu einer etwas höheren Steuerlast als bei einer individuellen Erfassung führen kann. Zu- und Abschläge zur Anpassung an individuelle Verhältnisse sind dabei nicht zulässig.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.