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Grundsteuer-Bundesmodell ist verfassungsgemäß

Inzwischen haben mehrere Finanzgerichte entschieden, dass das Bundesmodell für die Grundsteuerreform verfassungsgemäß ist.

In praktisch jedem Bundesland laufen Klagen gegen die neuen Grundsteuerregelungen. Für Berlin und Brandenburg, in denen das Bundesmodell zur Anwendung kommt, hat das Finanzgericht Berlin-Brandenburg nun entschieden, dass dieses verfassungskonform ist. Zuvor hatten schon das Finanzgericht Köln und das Sächsische Finanzgericht entschieden, dass das Bundesmodell den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt. Gegen die Urteile ist teilweise bereits die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.