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Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III und V noch offen

Die Steuerklassen III und V sollten in dieser Legislaturperiode durch das Faktorverfahren ersetzt werden, doch es gibt nach wie vor keine Details, wann und in welcher Form dies geschehen könnte.

Im vergangenen Jahr haben rund 12 Millionen Paare die Steuerklassenkombination III/V für den Lohnsteuerabzug genutzt. Weil aber im Faktorverfahren (Steuerklasse IV/IV) die Steuerbelastung anders und gerechter auf die Eheleute oder Lebenspartner verteilt wird, hat die Regierungskoalition in ihrem Koalitionsvertrag festgelegt, die Steuerklassen III und V abzuschaffen und für Paare nur noch das Faktorverfahren zu verwenden. Dazu soll das Faktorverfahren vereinfacht, weiterentwickelt und weitgehend automatisiert werden. Auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag hat die Bundesregierung allerdings mitgeteilt, dass sie noch keine Angaben über Details zur geplanten Abschaffung machen kann, weil die Beratungen dazu nach wie vor andauern. Damit ist auch der Zeitplan für die Änderung weiterhin offen.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.