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Ermäßigter Steuersatz für die Gastronomie steht auf der Kippe

Bei Beratungen im Bundestag hat die Regierungskoalition einen Antrag abgelehnt, den ermäßigten Umsatzsteuersatz für Speisen in der Gastronomie schon jetzt bis Ende 2024 zu verlängern.

Nach derzeitigem Stand gilt der ermäßigte Steuersatz für Speisen in der Gastronomie noch bis zum 31. Dezember 2023. Bei einer Debatte im Finanzausschuss des Bundestags wurde eine Fortführung der Regelung über das Jahresende hinaus von der Regierungskoalition aber vorerst abgelehnt. Als Begründung nannte die Koalition insbesondere die Folgen für den Bundeshaushalt und die angespannte Haushaltssituation. Eine Fortführung der Steuerermäßigung würde den Bundeshaushalt mit 3,3 Milliarden Euro belasten. Zugleich habe sich die Situation in der Gastronomie deutlich verbessert, wie eine jüngste Umfrage des Branchenverbandes Degoha zeige. Das letzte Wort ist in dieser Sache jedoch noch nicht gesprochen, denn eine Fortführung der Regelung würde sowieso erst im Zuge der Haushaltsberatungen diskutiert werden.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.