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Höherer Mindestlohn seit Juli 2021

Am 1. Juli 2021 ist die zweite Stufe der vierstufigen Anhebung des Mindestlohns in Kraft getreten.

Weil der gesetzliche Mindestlohn bisher immer alle zwei Jahre angepasst wurde, haben einige Arbeitgeber übersehen, dass in diesem und im kommenden Jahr entgegen der bisherigen Praxis halbjährliche Anpassungen gelten. Der gesetzliche Mindestlohn soll nämlich bis zum 1. Juli 2022 in vier Stufen auf 10,45 Euro steigen. Zum 1. Januar 2021 war die erste Anhebung auf zunächst 9,50 Euro brutto je Zeitstunde in Kraft getreten. Ein halbes Jahr später, also seit dem 1. Juli 2021, gilt nun die zweite Anhebung um weitere 10 Cent auf 9,60 Euro. Achten Sie bei der Lohnabrechnung auf diese Anpassung!



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.