Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Keine Hinzurechnung bei in Herstellungskosten enthaltener Miete

Mieten für angemietete Maschinen und Werkzeuge zur Herstellung von Wirtschaftsgütern unterliegen als Herstellungskosten nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung.

Miet- und Pachtzinsen für die Benutzung von beweglichen Wirtschaftsgütern unterliegen nicht der gewerbesteuerlichen Hinzurechnung, wenn sie in die Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern einzubeziehen sind. Der Hinzurechnung unterliegen nämlich nur Miet- und Pachtzinsen, die bei der Ermittlung des Gewinns direkt als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Durch die Umqualifizierung in Herstellungskosten verlieren sie aber ihren ursprünglichen Mietzinscharakter, meint der Bundesfinanzhof, und dann handele es sich weder begrifflich noch wirtschaftlich um Gewinnminderungen durch Miet- und Pachtzinsen im Sinn der Hinzurechnungsvorschrift. Es reicht aus, dass die Miet- und Pachtzinsen als Herstellungskosten aktiviert worden wären, wenn sich das Wirtschaftsgut am Bilanzstichtag noch im Betriebsvermögen befunden hätte und deshalb hätte aktiviert werden müssen. Die Umqualifizierung hängt auch nicht davon ab, ob es sich um Herstellungskosten von Anlagevermögen oder von Umlaufvermögen handelt.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.