Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Arbeitgeber haftet für geringeres Elterngeld durch verspäteten Lohn

Fällt der Elterngeldanspruch eines Arbeitnehmers nur deswegen niedriger aus, weil der Arbeitgeber Lohn zu spät gezahlt hat, steht dem Arbeitnehmer ein Schadensersatzanspruch zu.

Führt eine verspätete Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber dazu, dass dem Arbeitnehmer weniger Elterngeld ausgezahlt wird, muss er dem Arbeitnehmer den Differenzbetrag erstatten. Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf sah in einem solchen Fall einen klaren Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers. Im Streitfall führte eine Kombination verschiedener Vorschriften dazu, dass die verspätete Lohnzahlung als "sonstiger Bezug" nicht bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden konnte.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.