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Mögliche Fristverlängerung für Umrüstung elektronischer Kassen

Inzwischen haben mehrere Bundesländer vorgeschlagen, die Nichtbeanstandungsregelung zur Umrüstung elektronischer Kassen um ein halbes Jahr zu verlängern.

Aufgrund der Corona-Krise hat sich nach Bayern und Nordrhein-Westfalen nun auch Sachsen für eine Verlängerung der Nichtbeanstandungsregelung bei Verwendung elektronischer Registrierkassen ohne die vorgeschriebene technische Sicherungseinrichtung ausgesprochen. Statt bis zum 30. September 2020 sollten betroffene Unternehmen bis zum 31. März 2021 Zeit haben, um ihre Kassensysteme an die gesetzlich vorgegebene Sicherheitseinrichtung anzupassen. Dazu müssen Bund und Länder die aktuell geltende Nichtbeanstandungsregelung gemeinsam verlängern. Die Forderung der Länder ist zwar noch keine Garantie für eine solche Verlängerung, aber diese wird damit sehr wahrscheinlich.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.