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Sachbezugswerte für 2020

Der Bundesrat hat der Anhebung der Sachbezugswerte für 2020 um rund 3 % zugestimmt.

Der Bundesrat hat inzwischen die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2020 beschlossen. Wie üblich werden sowohl der Wert für eine freie Unterkunft als auch der Wert für Mahlzeiten angehoben. Der Wert für Mahlzeiten steigt diesmal sogar um fast 3 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2020 bundeseinheitlich

  • für eine freie Unterkunft monatlich 235 Euro oder täglich 7,83 Euro;

  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,60 Euro (2019: 8,37 Euro), davon entfallen 1,80 Euro auf ein Frühstück und je 3,40 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 258 Euro (bisher 251 Euro; Frühstück 54 statt 53 Euro, Mittag- und Abendessen 102 statt 99 Euro).



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.