Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Margenbesteuerung bei der Vermietung von Ferienwohnungen

Bei der Margenbesteuerung kommt die Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Hotelübernachtungen und andere Beherbergungsleistungen nicht in Frage.

Die Vermietung von Ferienwohnungen, die ein Reisebüro oder Touristikunternehmen von anderen Unternehmern angemietet hat, unterliegt wie andere Reiseleistungen der Margenbesteuerung. Unter Berufung auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass dabei immer der volle Umsatzsteuersatz anzuwenden ist. Der ermäßigte Steuersatz für Hotelübernachtungen und Beherbergung kommt bei der Margenbesteuerung nicht in Frage.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.