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Finanzministerium prüft generelle Abschaffung der Abgeltungsteuer

Statt der im Koalitionsvertrag auf Zinseinkünfte beschränkten Abschaffung der Abgeltungsteuer denkt das Bundesfinanzministerium über eine generelle Abschaffung nach.

Im Koalitionsvertrag hatte sich die Große Koalition auf ein mögliches Ende der Abgeltungsteuer auf Zinserträge festgelegt, sobald die deutschen Finanzämter durch den internationalen Datenaustausch jährlich über Bankkonten und Zinseinkünfte deutscher Anleger im Ausland informiert werden. Dieses Ziel wird voraussichtlich 2020 erreicht. Nach Berichten in der Presse prüft das Bundesfinanzministerium nun aber eine komplette Abschaffung der Abgeltungsteuer. Das ginge weit über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus und hätte ohne entsprechende Änderungen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer eine deutliche steuerliche Schlechterstellung von Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften zur Folge. Bei einer Abschaffung der Abgeltungsteuer nur auf Zinserträge fürchtet das Ministerium dagegen eine neue Welle von Steuersparmodellen.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.