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Ende der Doppelverbeitragung bei Betriebsrenten gefordert

Im Bundesrat hat Bayern die Bundesregierung aufgefordert, ein Ende der doppelten Beitragspflicht von Betriebsrenten in der Krankenversicherung herbeizuführen.

Mit einer Bundesrats-Entschließung möchte Bayern die Bundesregierung auffordern, zu prüfen, wie die bisherige Doppelverbeitragung von Betriebsrenten in der Krankenversicherung beendet werden kann. Zu überlegen sei insbesondere, ob die Krankenversicherungsbeiträge in der Auszahlungsphase halbiert werden können und die Umwandlung der bisherigen Freigrenze in einen Freibetrag möglich ist. Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der rot-grünen Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück. Um mehr Geld für die Krankenkassen einzutreiben, wurde damals beschlossen, ohne Übergangsfrist und rückwirkend für bestehende Verträge Betriebsrenten nicht nur in der Anspar-, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter mit dem vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung zu belasten.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.