Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Steuerpflicht einer Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit

Ob eine Schadensersatzzahlung wegen Erwerbsunfähigkeit steuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob sie steuerpflichtiges Arbeitseinkommen oder steuerfreie Sozialleistungen ersetzen soll.

Auch die Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen gehören zu den steuerpflichtigen Einnahmen. Ob eine Entschädigung wegen Erwerbsunfähigkeit aber tatsächlich steuerpflichtig ist, hängt laut dem Bundesfinanzhof davon ab, ob mit der Entschädigungszahlung der Verdienstausfall aus steuerpflichtigen Einnahmen ersetzt werden soll oder der Wegfall des Anspruchs auf steuerfreie Sozialleistungen wie das Arbeitslosengeld. Im Streitfall wurde der Kläger durch eine missglückte Operation dauerhaft erwerbsunfähig, war aber schon zum Zeitpunkt der Operation arbeitslos.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.