Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Berücksichtigung selbst getragener Krankheitskosten

Wer als privat Versicherter Patient Krankheitskosten selbst trägt, um eine Beitragserstattung zu erhalten, kann diese Kosten nicht mit den erstatteten Beiträgen verrechnen.

Verzichtet ein Steuerzahler auf die Erstattung seiner Krankheitskosten, um von seiner privaten Krankenversicherung eine Beitragserstattung zu erhalten, können diese Kosten nicht von den erstatteten Beiträgen abgezogen werden, die ihrerseits die Höhe der abziehbaren Krankenversicherungsbeiträge gemäß reduzieren. Mit dieser Entscheidung hat der Bundesfinanzhof erneut bestätigt, dass selbst getragene Krankheitskosten eines privat Versicherten keinen Einfluss auf die Höhe der steuerlich abziehbaren Beiträge haben, unabhängig davon, ob es sich um einen verbindlichen Selbstbehalt handelt oder um den Verzicht auf die Einreichung bei der Versicherung.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.