Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Ausgaben für ein Jubiläumswochenende als Betriebsausgabe

Auch ein Jubiläumswochenende mit Rahmenprogramm kann größtenteils als Betriebsausgabe abziehbar sein, wenn die geschäftliche Veranlassung im Vordergrund steht.

Aufwendungen für ein Jubiläumswochenende mit Beach-Party und anderem Rahmenprogramm können nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster abzugsfähige Betriebsausgaben sein. Die Feier wurde von einem Gewerbeverein für die Mitglieder organisiert. Nach Überzeugung des Gerichts haben die Gäste für die auf der Veranstaltung an sie erbrachten Leistungen konkrete Gegenleistungen in Form ihrer Anwesenheit und des fachlichen Austauschs erbracht. Demgegenüber hatte das Rahmenprogramm nur eine untergeordnete Bedeutung. Zu diesem Ergebnis kam das Gericht durch die Zeugenaussage mehrerer Teilnehmer.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.