Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ist nicht korrekt

Deutschland hat rechtswidrig Unternehmenskunden von der Umsatzsteuer-Sonderregelung für Reisebüros ausgeschlossen.

Der Europäische Gerichtshof hat der EU-Kommission Recht gegeben, dass Deutschland die Sonderregelung für Reisebüros aus der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie nicht korrekt anwendet. Nach Ansicht der Kommission hat Deutschland seine Verpflichtungen verletzt, indem es Reiseleistungen für Kunden, die diese für ihr Unternehmen nutzen, von der Sonderregelung für Reisebüros ausschließt. Mit diesem Ausschluss verhindert Deutschland, dass Unternehmen, die Reiseleistungen an andere Unternehmen verkaufen, in den Genuss der Sonderregelung kommen können.

Daneben hat die Kommission kritisiert, dass Deutschland den Reisebüros gestattet, die Steuerbemessungsgrundlage pauschal für Gruppen von Leistungen und für jeden Besteuerungszeitraum zu ermitteln. Das nationale Recht in Deutschland muss nun entsprechend geändert werden.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.