Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Abgrenzung von Neubaumaßnahmen bei Handwerkerleistungen

Handwerkerleistungen in engem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit dem Neubau sind nicht steuerlich begünstigt, auch wenn sie erst nach Begründung des Haushalts ausgeführt werden.

Für Handwerkerleistungen im Haushalt gibt es einen Steuerbonus, allerdings ist der Bonus für Neubaumaßnahmen ausgeschlossen. Die Finanzverwaltung stuft daher alle Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Errichtung eines Haushalts bis zu dessen Fertigstellung anfallen, als nicht begünstigt ein. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg dagegen meint, dass auch zu prüfen ist, ob die jeweilige Maßnahme noch in engem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Neuerrichtung des Gebäudes steht oder nicht. Es hat daher entschieden, dass bei einem engen zeitlichen Zusammenhang weder die erstmalige Anbringung des Außenputzes an einem Neubau noch die Pflasterung von Einfahrt und Terrasse, die Errichtung eines Zauns oder das Legen des Rollrasens begünstigte Handwerkerleistungen sind.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.