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Sachbezugswerte für 2018

Die Sachbezugswerte für freie oder vergünstigte Mahlzeiten und Unterkunft werden jedes Jahr an die steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.

Der Bundesrat hat im November 2017 die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2018 beschlossen. Erstmals seit mehreren Jahren wird sowohl der Wert für eine freie Unterkunft als auch der Wert für Mahlzeiten angehoben. Die Sachbezugswerte betragen in 2018 bundeseinheitlich

  • für eine freie Unterkunft monatlich 226 Euro oder täglich 7,53 Euro;

    für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 8,20 Euro (2017: 8,04 Euro), davon entfallen 1,73 Euro auf ein Frühstück und je 3,23 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 246 Euro (bisher 241 Euro; Frühstück 52 statt 51 Euro, Mittag- und Abendessen 97 statt 95 Euro).



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.