Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Prüfung der Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen

Das Finanzamt muss die Voraussetzungen der Abzugsfähigkeit von Schulgeldzahlungen selbst prüfen statt eine Bescheinigung der zuständigen Schulbehörde zu verlangen.

Führt eine Privatschule nicht zu einem anerkannten Abschluss, sondern bereitet nur darauf vor, muss für den Sonderausgabenabzug des Schulgelds nachgewiesen werden, dass die Schule eine ordnungsgemäße Vorbereitung gewährleistet. Das Finanzamt darf aber den Abzug nicht davon abhängig machen, dass die zuständige Schulbehörde bescheinigt, dass die Schule ordnungsgemäß auf einen anerkannten Schul- oder Berufsabschluss vorbereitet. Der Bundesfinanzhof meint, dass das Finanzamt die ordnungsgemäße Vorbereitung auf einen anerkannten Abschluss selbst prüfen muss, weil es nur für den Abschluss selbst, nicht aber für die Vorbereitung eine staatliche Anerkennung gibt.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.