Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Zeitliche Verteilung außergewöhnlicher Belastungen nicht möglich

Selbst wenn die außergewöhnlichen Belastungen in einem Kalenderjahr höher sind als das steuerpflichtige Einkommen, ist eine Verteilung auf mehrere Jahre nicht möglich.

Auch besonders hohe außergewöhnliche Belastungen sind grundsätzlich in dem Kalenderjahr steuerlich zu berücksichtigen, in dem sie angefallen sind. Im Gegensatz zu früher lässt der Bundesfinanzhof keine Verteilung auf mehrere Kalenderjahre mehr zu, selbst dann, wenn die Aufwendungen so hoch sind, dass sie - wie im Streitfall der behindertengerechte Umbau des Hauses - höher sind als das steuerpflichtige Einkommen. Für eine Verteilung auf mehrere Jahre aus Billigkeitsgründen sieht der Bundesfinanzhof keinen Anlass, denn die sei atypischen Ausnahmefällen vorbehalten und kommt nicht schon dann in Frage, wenn sich die Ausgaben nicht in vollem Umfang steuermindernd ausgewirkt haben.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.