Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Geistheiler unterliegt der Umsatzsteuerpflicht

Die Seminare eines Geistheilers sind gleich aus mehreren Gründen keine umsatzsteuerfreie Heilbehandlung.

Die Umsätze einer Geistheilerin, die Seminare anbietet, sind nicht als Heilbehandlungen von der Umsatzsteuer befreit. Für eine Steuerfreiheit müsste eine Heilbehandlung der Patienten durch ärztliche oder arztähnliche Leistungen erfolgen, meint das Finanzgericht Baden-Württemberg. Dafür fehle es hier nicht nur an der notwendigen Berufsqualifikation, sondern auch an einer individuellen Behandlung mit therapeutischem Zweck.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.