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Steuerliche Förderung der Elektromobilität beschlossen

Zum Jahreswechsel treten befristete Vergünstigungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge in Kraft. Zudem wird die Befreiung von der Kfz-Steuer auf zehn Jahre verlängert.

Im Oktober hat der Bundesrat dem Gesetz zur Förderung der Elektromobilität zugestimmt. Die Käufer von Autos mit Elektro- oder Hybrid-Antrieb erhalten damit weitere Steuererleichterungen. Vor allem wird die seit dem 1. Januar 2016 geltende fünfjährige Steuerbefreiung bei erstmaliger Zulassung von Elektroautos auf zehn Jahre verlängert. Auch das Aufladen privater Elektro- oder Hybridfahrzeuge im Betrieb des Arbeitgebers, das bislang als geldwerter Vorteil versteuert werden musste, ist von 2017 bis einschließlich 2020 steuerfrei. Die Steuerbefreiung des Ladestroms gilt auch für betriebliche Fahrzeuge, die der Arbeitnehmer privat nutzen kann. Zusätzlich wird die Überlassung von Ladevorrichtungen an Arbeitnehmer begünstigt.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.