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Aktualisierte Gesamtübersicht der Kaufkraftzuschläge

Für einige Länder haben sich die Kaufkraftzuschläge geändert, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern im Ausland steuerfrei zahlen können.

Das Auswärtige Amt hat für einige Dienstorte die Kaufkraftzuschläge neu festgesetzt. Entsprechend hat auch das Bundesfinanzministerium eine aktualisierte Gesamtübersicht der Zuschläge veröffentlicht, die Arbeitgeber ihren ins Ausland entsandten Arbeitnehmern steuerfrei zahlen können.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.