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Bagatellgrenze für Mehrwertsteuererstattung

Für die Erstattung der gezahlten Mehrwertsteuer im nichtkommerziellen Reiseverkehr soll eine Bagatellgrenze von 50 Euro eingeführt werden.

Seit die Schweizerische Nationalbank keinen Mindestwechselkurs mehr für den Franken durchsetzt, ist die Zahl der Einkaufstouristen drastisch gestiegen. Weil sich die bei der Heimfahrt oft auch für Minibeträge die Umsatzsteuer erstatten lassen, möchte der Bundesrat nun auf Initiative von Baden-Württemberg eine Bagatellgrenze für die Mehrwertsteuererstattung einführen und hat daher die Bundesregierung aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Vorgesehen ist eine Bagatellgrenze in Höhe von mindestens 50 Euro bei Ausfuhrlieferungen im nichtkommerziellen Reiseverkehr.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.