Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Häusliches Arbeitszimmer bei Alleinerziehenden

Ist die Kinderbetreuung der ausschlaggebende Grund für die Telearbeit, obwohl im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung stehen würde, können die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Eine alleinerziehende Mutter hatte mit ihrem Arbeitgeber vereinbart, nachmittags zu Hause zu arbeiten, um nebenbei ihr Kind beaufsichtigen zu können. Die geltend gemachten Werbungskosten für den Telearbeitsplatz wollte das Finanzamt aber nicht anerkennen und hat vom Finanzgericht Rheinland-Pfalz nun Recht bekommen. Da der Mutter ihr Arbeitsplatz im Betrieb des Arbeitgebers auch am Nachmittag zur Verfügung gestanden hätte, wenn sie denn gewollt hätte, seien die Abzugsvoraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer nicht erfüllt. Dass sie ihren Arbeitsplatz im Betrieb wegen der Kinderbetreuung nicht nutzen kann, ist ein privater Grund, der steuerrechtlich keine Rolle spielt, meint das Gericht.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.