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Steuerliche Förderung der energetischen Sanierungen erneut gescheitert

Die Große Koalition hat sich nicht auf ein neues Modell für die steuerliche Förderung der energetischen Sanierung einigen können.

Vor einigen Jahren war schon einmal eine steuerliche Förderung für energetische Gebäudesanierung vorgesehen, ist damals aber am Widerstand der rot-grünen Opposition gescheitert. Im Rahmen des "Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz" sollte jetzt ein neuer Anlauf für steuerliche Fördermaßnahmen gestartet werden. In den Gesprächen der Koalitionsspitze hat sich die Große Koalition aber nicht auf ein Modell einigen können, womit das Thema erneut vom Tisch ist. Diesmal sollte die steuerliche Förderung unabhängig vom Jahreseinkommen durch Abzug von der Einkommensteuerschuld erfolgen, dafür aber der Steuervorteil für Handwerkerleistungen erst oberhalb von 300 Euro greifen. Stattdessen prüft die Regierung nun eine Ausweitung der KfW-Förderprogramme für die energetische Sanierung.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.