Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Entfernungspauschale deckt auch Tankfehler und Unfallkosten ab

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Entfernungspauschale ausnahmslos alle außerordentlichen Fahrzeugkosten abdeckt.

Bisher haben die Finanzämter in der Regel die Kosten für einen Unfall auf dem Arbeitsweg als Werbungskosten anerkannt. Der Bundesfinanzhof hat jetzt aber für den Fall eines Tankfehlers entschieden, dass Reparaturaufwendungen wegen der Falschbetankung des Autos auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht als Werbungskosten abziehbar sind. Auch wenn es in dem Fall speziell um eine Falschbetankung ging, sagen die Richter in ihrem Urteil ganz klar, dass die Entfernungspauschale auch alle außergewöhnlichen Kosten unabhängig von ihrer Höhe abdeckt. Da dies auch Unfallkosten umfassen würde, ist es durchaus möglich, dass die Finanzverwaltung mit Hinweis auf dieses Urteil in Zukunft keine Unfallkosten mehr anerkennen wird.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.