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Mehrere Klagen gegen Bettensteuer abgewiesen

Mehrere Finanzgerichte haben entschieden, dass die lokale Bettensteuer jeweils nicht gegen die Verfassung verstößt und damit rechtmäßig ist.

Nach der Senkung der Umsatzsteuer auf Übernachtungen haben eine Reihe von Städten unterschiedlich ausgestaltete Abgaben auf Hotelübernachtungen eingeführt. Sowohl das Finanzgericht Bremen als auch das Finanzgericht Hamburg haben jetzt Klagen die jeweilige städtische Bettensteuer abgewiesen. Beide Gerichte haben keine Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der jeweiligen Abgabe, haben aber jeweils die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.