Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Pauschbeträge für Auslandsreisen

Für verschiedene Länder sind zum Jahreswechsel die Pauschbeträge für Übernachtungskosten und Verpflegungsmehraufwendungen aktualisiert worden.

Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Liste der Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2014 gilt. Soweit es die EU-Länder betrifft, haben sich nur die Werte für Spanien, Polen und Zypern geändert. Daneben gibt es neue Werte für die USA, die Türkei sowie zahlreiche afrikanische und südamerikanische Länder sowie für verschiedene andere exotische Länder.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.