Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Berücksichtigung von Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben

Wenn ein Unternehmer vergessen hat, in seiner Einnahmen-Überschuss-Rechnung die Umsatzsteuer als Betriebsausgabe abzuziehen, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden.

Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind Umsatzsteuerzahlungen als Betriebsausgaben abziehbar. Wenn das aber in der Gewinnermittlung übersehen wird, kann der Steuerbescheid auch nachträglich noch geändert werden, sofern es sich um eine offensichtliche Unrichtigkeit handelt. Das hält der Bundesfinanzhof zumindest dann für gegeben, wenn die Umsatzsteuerzahlungen in den zeitgleich eingereichten Umsatzsteuererklärungen ausgewiesen sind und vom Finanzamt auch erklärungsgemäß festgesetzt werden.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.