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Neues Musterverfahren zum Solidaritätszuschlag

Mit einem neuen Musterverfahren geht der Kampf um die Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags in die nächste Runde.

Der Bund der Steuerzahler informiert über ein neues Musterverfahren zum Solidaritätszuschlag. Beim Niedersächsischen Finanzgericht ist nämlich wieder ein Verfahren anhängig, das sich mit der Verfassungsmäßigkeit des Solis befasst. Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass das Finanzgericht - wie bereits im Jahr 2009 - wieder das Bundesverfassungsgericht einschaltet. Die letzte Vorlage des Gerichts hatte das Verfassungsgericht trotz ausführlicher Begründung als unzulässig zurückgewiesen.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.