Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Einbau einer Dachgaube ist keine begünstigte Handwerkerleistung

Auch wenn der Wohnraumgewinn nur minimal ist, zählt der Einbau einer Dachgaube als steuerlich nicht begünstigte Neubaumaßnahme.

Während Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen steuerlich begünstigt sind, ist für Neubaumaßnahmen keine steuerliche Förderung vorgesehen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat daher einem Ehepaar die Steuerbegünstigung für Handwerkerleistungen verweigert, nachdem die Eheleute nachträglich eine Dachgaube einbauen ließen. Als Neubaumaßnahme sieht das Gericht nämlich alle Maßnahmen an, die im Zusammenhang mit der Schaffung oder Erweiterung von Wohnfläche stehen. Das gilt selbst dann, wenn die Erweiterung nur geringfügig ausfällt - im Streitfall ging es um 2,40 Quadratmeter.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.