Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Höherer Grundfreibetrag in der Lohnabrechnung ab April

Nach der Verabschiedung des Gesetzes zum Abbau der kalten Progression wird der höhere Grundfreibetrag voraussichtlich erstmals in der Lohnabrechnung für April berücksichtigt werden.

Der Bundestag hat inzwischen das Gesetz zum Abbau der kalten Progression in der vom Vermittlungsausschuss geänderten Fassung beschlossen. Damit bleibt die kalte Progression zwar unverändert bestehen, aber immerhin können sich alle Steuerzahler über ein höheres steuerfreies Existenzminimum freuen. Für 2013 wird der Grundfreibetrag von 8.004 Euro auf 8.130 Euro angehoben. Zum 1. Januar 2014 steigt der Grundfreibetrag noch einmal auf dann 8.354 Euro. Weil das Gesetz nicht mehr vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden konnte, müssen die Programme für die Lohnabrechnung jetzt erst an den neuen Grundfreibetrag angepasst werden. Das Bundesfinanzministerium geht davon aus, dass entsprechende Updates bis Ende Februar bereit stehen und der höhere Grundfreibetrag sich damit zum ersten Mal in der Lohnabrechnung für April auswirken wird.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.