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Sachbezugswerte für 2013

Die Sachbezugswerte für freie Mahlzeiten oder die Überlassung einer freien Unterkunft werden wie jedes Jahr an die allgemeine Preisentwicklung angepasst.

Am 14. Dezember 2012 hat der Bundesrat die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2013 beschlossen. Im Vergleich zu 2012 fallen die neuen Werte rund 2 % höher aus. In 2013 betragen die Werte bundeseinheitlich

  • für eine freie Unterkunft monatlich 216 Euro oder täglich 7,20 Euro (2012: 212 Euro mtl. oder 7,07 Euro pro Tag);

  • für unentgeltliche oder verbilligte Mahlzeiten kalendertäglich 7,47 Euro (2012: 7,30 Euro), davon entfallen 1,60 Euro auf ein Frühstück und je 2,93 Euro auf ein Mittag- oder Abendessen. Der monatliche Sachbezugswert beträgt 224 Euro (bisher 219 Euro; Frühstück 48 statt 47 Euro, Mittag- und Abendessen 88 statt 86 Euro).



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.