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Aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge

Das Bundesfinanzministerium hat eine aktualisierte Aufstellung der Kaufkraftzuschläge für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer herausgegeben.

Wenn ein Arbeitgeber seine Arbeitnehmer ins Ausland entsendet, müssen die Arbeitnehmer dort zum Teil höhere Lebenshaltungskosten tragen als zuhause in Deutschland. Diesen Nachteil kann der Arbeitgeber durch einen Lohnzuschlag ausgleichen, der innerhalb gewisser Grenzen steuerfrei ist. Das Bundesfinanzministerium hat nun eine aktualisierte Gesamtübersicht über die Kaufkraftzuschläge mit Stand vom 1. Juli 2012 veröffentlicht, die auf der Website des Ministeriums als Excel-Tabelle abrufbar ist.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.