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Volle Umsatzsteuer für Pferde

Auf Druck der EU unterliegen Pferde ab 1. Juli grundsätzlich dem vollen Umsatzsteuersatz.

Der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf Pferde soll aufgehoben werden. Ab 1. Juli 2012 soll für sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftlichen Erwerbe von Pferden der reguläre Steuersatz von 19 % gelten. Die Gesetzesänderung müssen Bundestag und Bundesrat noch beschließen. Anlass für die Änderung ist eine Klage der EU-Kommission beim Europäischen Gerichtshof, die Deutschland zur Änderung zwingt.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.