Die Kanzlei
  Unsere Leistungen
  Unsere Mandanten
  Unsere Kompetenzen
  Informationen
  Partner
  Kontakt
  Impressum
  Datenschutz
 

Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen und Mieten

Das Bundesverfassungsgericht muss prüfen, ob die gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten überhaupt verfassungsgemäß ist.

Das Finanzgericht Hamburg hat seine Zweifel daran, dass die neu geregelte gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Zinsen, Mieten und Pachten verfassungsgemäß ist. Weil es der Ansicht ist, dass hier ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz vorliegt, der eine gleichmäßige Besteuerung aller Steuerzahler verlangt, hat es diese Frage dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.



Übersicht - Eine Seite zurück
 
         
 
Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.