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Solidaritätszuschlag beim Körperschaftsteuerguthaben

Das Bundesverfassungsgericht muss sich jetzt mit der Frage befassen, wie mit dem Solidaritätszuschlag auf das Körperschaftsteuerguthaben zu verfahren ist.

Bei der Umstellung vom Steueranrechnungs- auf das Halbeinkünfteverfahren wurde nur die Auszahlung des Körperschaftsteuerguthabens geregelt, nicht aber die Auszahlung des darauf entfallenden Solidaritätszuschlags. Dieses Problem war bereits mehrfach in der Diskussion und liegt jetzt dem Bundesfinanzhof vor. Weil der keine Rechtsgrundlage für eine verfassungskonforme Gesetzesauslegung sieht, hat er die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.



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Günter Heinz Steuerberater. Stuttgarter Straße 26, 70736 Fellbach, Tel. (0711) 585663-60, Fax (0711) 585663-66.